Vorsorge
Die Bestattungsvorsorge unterteilt sich in zwei wesentlichen Punkten.
- Bestattungsverfügung
- Finanzielle Absicherung (z.B. Treuhandkonto)
In der Bestattungsverfügung werden folgende Punkte geregelt, wie z.B.
- BESTATTUNGSART
- Bestattungsfeier
- Wortgottesdienst oder Seelenamt
- Musik
- BLUMENSCHMUCK
- Zeitungsanzeige
- Trauerkarten
- …
- Grabmal z.B.
- Beschriftung des Grabmals
- …
Die Finanzielle Absicherung wird meistens durch ein Treuhandkonto sichergestellt.
Dieses eröffnen wir für Sie bei einer Bank ihrer Wahl. Auf das Treuhandkonto wird dann der von ihnen festgelegt Betrag überwiesen.
Bis zu einer Summe von 5.000 Euro ist das Geld vor Sozialämtern gesichert und darf nur für die Bestattung freigegeben werden. Der Grund: Das Geld ist zweckgebunden angelegt und der Gesetzgeber hat für dieses Vermögen einen Betrag in Höhe von 5.000 Euro pro Person vorgesehen.
Auch wir als vorher ausgesuchtes Bestattungsunternehmen haben keinen Zugriff auf das Treuhandkonto.
Bei ausführlicheren Informationen beraten wir Sie gerne persönlich.
Vereinbaren sie einen Termin unter: 05973/3297