ᐅ Duschkabine neben Badewanne: So klappt’s problemlos [2023]
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In den warmen Monaten ist der Balkon zweifellos der privilegierteste Ort im Haus. Wenn Sie also Ihre schönen Familientage auf diesem Platz genießen möchten, muss er groß und komfortabel genug sein. Mit einem Balkon lässt sich die Nutzfläche einer Wohnung (im Sommer) erweitern. Obendrein stellt er einen angenehmen Lebensraum dar. Bei einem Balkon handelt es sich um eine Außenkonstruktion, die sich in der Höhe befindet und direkt mit einem Raum verbunden ist. Sie wollen die sonnigen Tage noch besser nutzen? Dann sollten Sie Ihren Balkon vergrößern. Auf den Balkon müssen Tisch und Stühle, Pflanzen, Kräuter und eine gute Beschattung passen.
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Bauten aus dem letzten Jahrhundert haben im Allgemeinen nur einen sehr kleinen Balkon. Zum Glück ist es heutzutage möglich, beinahe jeden Balkon zu vergrößern. Denn der Trend geht hin zu mehr Naturverbundenheit und damit auch zu größeren nutzbaren Außenflächen. Bevor Sie mit dem Projekt “Balkon vergrößern” beginnen, müssen Sie die geltenden Rechtsvorschriften kennen. Nehmen Sie sich also die Zeit, sich über die örtlichen Planungsvorschriften zu informieren. Der Aufwand der Erweiterung richtet sich nach der Bauweise und dem Zustand des Balkons. Bedenken sollten Sie zudem, dass Kragarmbalkon und freitragenden Balkonen wegen der Statik Grenzen gesetzt sind.
Für die Vergrößerung eines Balkons müssen Sie bei der zuständigen Baubehörde eine Baugenehmigung einholen. Befinden sich an der Front eines Hauses mehrere Balkone, wird die Baumaßnahme vielfach nur dann genehmigt, wenn alle Balkone vergrößert werden. Das einheitliche Aussehen soll nicht gestört werden. Die Grundfläche eines Balkons lässt sich parallel zur Front verlängern oder verbreitern.
Mögliche Verfahren dabei sind:
Die Baugenehmigung erhalten Sie bei Vorlage der Baupläne und statischen Gutachten, die von anerkannten Experten (Architekt), unterschieben sind. Neben den Bauanträgen ist eine statische Berechnung notwendig. Denn bei einem freitragenden Balkon ohne Stützen beispielsweise ist auch das Gebäude von der Vergrößerung betroffen. Es entsteht eine vergrößerte Krafteinwirkung, die sich auf die Befestigungspunkte des Hauses auswirkt. Zu bedenken gilt es zudem, dass das Gebäude ursprünglich für eine niedrigere Belastung ausgelegt war.
Wenn Sie den Balkon vergrößern, handelt es sich um eine größere Baumaßnahme. Es wird zum Beispiel ein Gerüst benötigt. Daher kann es sinnvoll sein, gleichzeitig auch die Fassade zu sanieren (Tipp: Fassadenverkleidung Preise). Bei einer Erweiterung des Balkons müssen Sie auch die gesetzliche Abstandsfläche zur Grundstückgrenze berücksichtigen. Die Grenze darf nicht überschritten werden. Ein bestehender Denkmalschutz kann wiederum für zusätzliche Auflagen sorgen.
Wie bereits kurz angemerkt, tragen bei einem freitragenden Balkon die Fassade und das Mauerwerk die gesamte Konstruktion. In diesem Fall sind gewichtsbedingt Grenzen gesetzt. Denn die Fassade muss das zusätzliche Gewicht ableiten. Die Voraussetzungen für die Balkonvergrößerung sind daher neben einer ausreichenden Statik die Tragfähigkeit des Gebäudes und daher eine gute Bausubstanz. Als andere Möglichkeit für eine Vergrößerung würde sich eine komplette Neukonstruktion aus leichteren Materialien wie Holz und Edelstahl statt Beton anbieten.
Die Vergrößerung eines Anbau- oder Vorstellbalkons stellt die geringsten statischen Ansprüche. Schäden an der Fassade des Hauses aufgrund des höheren Gewichts des Balkons können bei einem Anbau- oder Vorstellbalkon mit großer Wahrscheinlichkeit ausgeschlossen werden. Trotzdem benötigen Sie auch hier ein statisches Gutachten. Eine gestützte Balkonvergrößerung wirkt zwar etwas rustikaler, aber sie stellt dafür auch die tragfähigste Lösung dar. Dank der Stützen verteilt sich das Gewicht auf dem Fundament besser.